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Sklavenverträge: Von der Freiheit der Unterwerfung - ein Redaktionsbeitrag von Andrea Schneider
Wir haben Glück. Wir leben in einer Kultur die Freiheit und Persönlichkeitsrechte sichert, müssen uns keinem menschen-verachtendem Regime unterwerfen und kennen im allgemeinen keine nackte Angst ums Überleben. Nur aus diesem Grund sind wir zu genug Muse fähig, um BDSM zu unserer Sexualität zu wählen, verlockende Phantasien zu spinnen und Machtszenarien zu erotisieren. Wären unsere Lebensumstände an andere politische und gesellschaftliche Begrenzungen gebunden, kann davon ausgegangen werden, dass wir an BDSM vermutlich nicht einmal denken würden.
Durchaus nichts Neues, aber mMn ist dieses gedankliche Fundament notwendig um über BDSM und Sklavenverträge im besonderen sprechen zu können. Ihr Wesen ist Faszination und es scheint, sie werden ebenso stark ersehnt wie vehement angegriffen. Denn eines ist klar: an Sklavenverträgen scheiden sich die Geister.
Für mich persönlich beinhalten sie keinen Reiz, aber ich habe gelernt, dass sie eigentlich nur unter neutralen Gesichtspunkten betrachtet werden können. Denn dann wird schnell klar: wer körperliche Unterwerfungswünsche in BDSM verstehen und gutheißen kann, darf eigentlich auch psychische Unterwerfung nicht allgemein verteufeln. Der Adrenalinspiegel gestaltet sich ähnlich, auch wenn er unterschiedlich ausgelöst wird.
Ob psychische Unterwerfung nun als temporärer Kick oder gewählte Lebensform begriffen wird, liegt wie so vieles im Wunsch und in der Phantasie der Beteiligten. Und das "Prinzip Vertrag" ist zunächst ja keine Absurdität. Ob als geschäftliches Konstrukt oder romantisches Eheversprechen, - Mensch erhofft sich dadurch größtmögliche Sicherheit oder versucht Liebe, Hingabe und gemeinsamen Weg zu manifestieren. Allerdings sind diese Verträge im allgemeinen auf ein Gleichgewicht der Parteien ausgelegt. Und so ergibt sich hier auf den ersten Blick ein Widerspruch zu Sklavenverträgen, die ein eindeutiges Machtgefälle nicht nur in Kauf nehmen, sondern bewusst zu Grunde legen.
Unter BDSM Gesichtspunkten muss dieser Widerspruch durch das Element der Einvernehmlichkeit allerdings sofort wieder aufgelöst werden. Ausschließlich durch diese Einvernehmlichkeit wird er zwar nicht legitim, aber nachvollziehbar, - der Wunsch nach vertraglich geregelter Unterwerfung, der Kick an Ritualen und Regeln. Und im selben Moment auch schon wieder ab absurdum geführt. Was ist das für eine Macht, die dem Herrn vom Sklaven nicht nur zugeteilt sondern abverlangt wird? Wie will vertraglich geregelt sein, was jederzeit formlos auflösbar ist?
Die Antwort kann nur in "der Lust am Spiel" zu finden sein, auch wenn die Bezeichnung "Spiel" in Vertragskreisen nicht allzu gerne gehört wird. Diese gesuchte Ernsthaftigkeit und ihre Regeln können nur auf einem Spiel beruhen, das durch die Einvernehmlichkeit automatisch zustande kommt. Zustande kommen *muss* um sich im BDSM Kontext wiederzufinden und von realen Abhängigkeitsverhältnissen zu unterscheiden.
Sklavenverträge sind Phantasieverträge. Existent um persönliche Unterwerfungswünsche aktiv oder passiv zu intensivieren. Einvernehmlich geschlossen und auf der Lust am spielerischen Element begründet. Spiele können ernsthaft sein. Spiele können mit Grenzen experimentieren. Aber in letzter Konsequenz sind sie keine ernstzunehmende Realität.
Prinzipiell ist ein Sklavenvertrag also das Blatt nicht wert, auf dem er geschrieben steht. Aber gilt selbes nicht auch für jeden Liebesbrief ? Sein Inhalt ist exakt so lange Realität und Wahrheit, solange das Gefühl dahinter existiert, die Liebe nicht verraten, missbraucht, entzogen oder abgelehnt wird.
Vielleicht sind Sklavenverträge wie Liebesverträge. Sie können nicht halten was nicht freiwillig bleiben will. Sie können nicht einklagen, was freiwillig zugestanden wurde. Aber sie können auf ihre existierende Zeit Gefühle transportieren, die von beiden Partnern ersehnt und erwünscht sind. Sie machen Phantasien in Absprache lebbar und setzen u.U. Vorstellungen um, die dem Rollenempfinden und der Experimentierlust der Beteiligten entspricht.
Manche/r träumt von der Umsetzung eines Vertrages. Manche/r sieht darin den Beweis seiner Emotion. Durchaus nichts Schlechtes. Wie bei fast jedem Traum und jeder Emotion gilt aber auch hier die Tatsache, dass der Ursprung dieses Anliegens in eigenen Bedürfnissen zu suchen ist. Vor der "Übernahme einer Ausbildung" steht ebenso wie vor "uneingeschränkter Hingabe" der Wunsch, dass ureigenste Träume Realität werden und der somit eine klare Erwartenshaltung beinhaltet, die erfüllt werden möchte.
Exakt von diesem Erfüllungsbarometer ist die zeitliche Dauer eines BDSM Sklavenvertrages abhängig. Und somit ist eben nichts mit "völliger Unterwerfung". Weder aktiv noch passiv. Und entscheidend ist wohl nicht die Frage ob man Macht hat, sondern wie man mit ihr umgeht. Aktiv wie passiv.
Vor diesem Hintergrund bekommt von mir "BDSM mit Vertrag" das selbe Verständnis entgegengebracht wie BDSM der sich von psychischen Elementen distanziert. Aber wer mit Psyche spielt, sollte nicht nur ihre Höhen herausfordern, sondern vor allem auch ihren Tiefen gewachsen sein.
(c) Andrea
Vertragsentwürfe und Neigungsfragebögen zum Download gibt es bei Lustschmerz hier
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